Beratung für Eltern & Sorgeberechtigte
Orientierung im Antragsdschungel – wir nehmen Sie an die Hand.
Antrag stellen, Gutachten organisieren, Hilfeplangespräch führen – das System der Eingliederungshilfe ist komplex. In unserem Assistenz- und Beratungszentrum „Mitten-drin" nehmen wir Sie an die Hand.
Sie sind die Expert:innen für Ihr Kind
Wer Schulbegleitung sucht, hat oft schon viele Türen geöffnet, viele Anträge gestellt, viele Gutachten eingeholt. Und nicht selten das Gefühl, dass das eigene Wissen über das eigene Kind dabei verloren geht. Genau dieses Wissen ist für uns Ausgangspunkt jeder Beratung.
Im Assistenz- und Beratungszentrum „Mitten-drin" hören wir zuerst zu. Wir fragen nicht nach Diagnosen, sondern nach Alltag. Was funktioniert? Was bringt Sie an den Rand? Was wünschen Sie sich für die nächsten sechs Monate? Erst danach sprechen wir über Strukturen, Anträge und Möglichkeiten.
Antragsdschungel verständlich gemacht
§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Hilfeplangespräch, ICF-Bedarfsfeststellung, persönliches Budget: Diese Begriffe gehören zum Alltag von Familien, die Schulbegleitung beantragen. Sie sind für Außenstehende kaum verständlich – und sie entscheiden trotzdem über Stunden, Träger und Inhalte der Unterstützung.
Wir übersetzen diese Begriffe in Ihre Sprache. Wir erklären, welcher Antrag in Ihrer Situation der richtige ist, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Fristen gelten und welche Fallstricke häufig auftauchen. Auf Wunsch füllen wir Anträge gemeinsam mit Ihnen aus.
Begleitung im Hilfeplangespräch
Das Hilfeplangespräch beim Jugendamt ist für viele Eltern eine emotionale Belastung. Hier wird darüber entschieden, welche Hilfen Ihr Kind erhält. Wir begleiten Sie auf Wunsch zum Termin – nicht, um für Sie zu sprechen, sondern um Ihnen den Rücken freizuhalten und im Bedarfsfall fachlich einzuhaken.
Vor dem Termin bereiten wir Sie vor: Was werden die Fragen sein? Welche Themen sollten Sie ansprechen? Was sind realistische Ergebnisse? Diese Vorbereitung reduziert Stress – und führt regelmäßig zu tragfähigeren Hilfeplänen.
Trägerwechsel ohne Drama
Manche Familien kommen zu uns, weil die bestehende Schulbegleitung nicht passt. Trägerwechsel sind möglich und sinnvoll, wenn die Beziehung nicht trägt oder die Qualität nicht stimmt. Wir beraten Sie in dieser Phase ohne Druck und ohne Schlechtreden des bisherigen Trägers.
Wenn ein Wechsel zu uns sinnvoll ist, gestalten wir die Übergabe transparent. Wenn ein anderer Träger besser passt, sagen wir das ehrlich. Unsere Beratung dient nicht der Kundengewinnung, sondern der Familie.
Langfristig erreichbar bleiben
Schulbegleitung ist keine Episode. Sie zieht sich oft über Jahre und Schulwechsel hinweg. Unser Beratungszentrum bleibt deshalb auch nach der ersten Bewilligung erreichbar. Sie können uns anrufen, wenn ein Hilfeplan ausläuft, wenn ein Schulwechsel ansteht, wenn ein Konflikt mit der Schule eskaliert.
Diese Verlässlichkeit ist Teil unseres Selbstverständnisses. Familien sollen wissen, an wen sie sich wenden können – nicht nur in der Krise, sondern auch im ruhigen Alltag.
Für wen geeignet
- Eltern, die zum ersten Mal mit Schulbegleitung in Berührung kommen
- Familien, die einen Trägerwechsel erwägen
- Sorgeberechtigte mit Fragen zu §§ 35a SGB VIII / 112 SGB IX
Vier Versprechen
Sorgfältig ausgewählte Begleiter:innen mit pädagogischem, therapeutischem oder studentischem Hintergrund.
Krankheits- und Urlaubsvertretung ist mitgedacht – Kontinuität für Ihr Kind.
Wir begleiten Sie durch den Antrag, das Hilfeplangespräch und die Kommunikation mit dem Kostenträger.
Regelmäßige Fachberatung, Reflexion und nachvollziehbare Dokumentation.
So arbeiten wir mit Ihnen
Erstgespräch
Kostenfrei, vertraulich, ergebnisoffen.
Antragsbegleitung
Wir helfen beim Antrag und stellen Kontakte zu Gutachter:innen her.
Hilfeplangespräch
Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Termin beim Jugendamt.
Langfristige Begleitung
Auch nach Bewilligung stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für Familien kostenfrei
Erstberatung ist kostenfrei. Weitergehende Begleitung wird in der Regel über die bewilligte Leistung mitfinanziert.
- Kostenträger: Jugendamt oder Eingliederungshilfe
- Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX
- Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil der Familie
- Wir unterstützen bei Antrag und Hilfeplan
In ganz Hamburg verfügbar
Wir arbeiten in allen sieben Hamburger Bezirken und kennen die Wege durch Jugendamt, Eingliederungshilfe und ReBBZ vor Ort. Wählen Sie Ihren Stadtteil und erfahren Sie mehr.
Häufige Fragen
Wo findet die Beratung statt?
In unseren Räumen, telefonisch, per Video oder bei Bedarf zu Hause.
Müssen wir Mitglied werden?
Nein. Wir sind ein freier Träger – ohne Mitgliedschaft.
Beraten Sie auch auf Russisch / Türkisch / Englisch?
Sprechen Sie uns an – wir organisieren bei Bedarf Sprachmittlung.
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