Recht

Eingliederungshilfe

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Definition

Eingliederungshilfe ist der Oberbegriff für Leistungen, die Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen – im Bildungsbereich umfasst sie auch Schulbegleitung.

Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und im SGB IX geregelt.

Sie wird in Hamburg bezirklich organisiert. Die Bedarfs­ermittlung erfolgt personenzentriert.

Fragen zu „Eingliederungshilfe"?

Wir erklären, ordnen ein und begleiten Familien durch Antrag und Hilfeplan – kostenfrei.

info@laf-inkluvision.de