Recht
Eingliederungshilfe
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Definition
Eingliederungshilfe ist der Oberbegriff für Leistungen, die Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen – im Bildungsbereich umfasst sie auch Schulbegleitung.
Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und im SGB IX geregelt.
Sie wird in Hamburg bezirklich organisiert. Die Bedarfsermittlung erfolgt personenzentriert.
Fragen zu „Eingliederungshilfe"?
Wir erklären, ordnen ein und begleiten Familien durch Antrag und Hilfeplan – kostenfrei.
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