Leistung

Schulbegleitung & Inklusionsassistenz

Individuelle 1:1-Unterstützung im Schulalltag – fachlich qualifiziert, ressourcenorientiert, alltagsnah.

1:1
Individuelle Begleitung
Hamburg
Stadtweit verfügbar
0 €
Eigenkosten
§ 35a / § 112
Rechtsgrundlage

Schulbegleitung – auch Inklusionsassistenz oder Integrationshelfer genannt – ist eine individuelle Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX. Wir begleiten Kinder und Jugendliche im Hamburger Schulalltag dort, wo sie zusätzliche Unterstützung brauchen: im Unterricht, in Pausen, auf Ausflügen und im Übergang zwischen Lerngruppen. Unser Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen und gleichzeitig den Weg in die Selbstständigkeit zu öffnen.

Kapitel 01

Was Schulbegleitung wirklich leistet

Schulbegleitung ist keine Nachhilfe und keine Therapie. Sie ist die persönliche Brücke zwischen einem Kind und dem System Schule – an genau den Stellen, an denen diese Brücke täglich neu gebaut werden muss. Eine gute Begleiterin oder ein guter Begleiter sieht in den ersten Minuten am Morgen, ob der Tag für das Kind gerade tragbar ist, und stellt die Anforderungen darauf ein. Sie übersetzt zwischen impliziten Erwartungen der Lehrkraft und der konkreten Wahrnehmungswelt des Kindes. Sie strukturiert Aufgaben, hält Routinen, und sie zieht sich gleichzeitig immer dann zurück, wenn das Kind selbst etwas tragen kann.

Genau in dieser Doppelbewegung – stützen und loslassen – liegt das Kunsthandwerk unserer Arbeit. Wir verstehen Schulbegleitung als pädagogisch geführte Assistenzleistung, die Teilhabe ermöglicht, ohne Abhängigkeit zu erzeugen. Jede Stunde, in der ein Kind etwas alleine schafft, ist für uns ein Erfolg – auch wenn er auf dem Papier wie ein Schritt zurück aussieht.

Kapitel 02

Beziehung als Methode

Unsere wichtigste Methode ist die tragfähige Beziehung. Kinder, die im Schulalltag wiederholt überfordert wurden, reagieren nicht zuerst auf Programme, sondern auf Menschen. Deshalb investieren unsere Begleiter:innen in den ersten Wochen bewusst in den Beziehungsaufbau – mit Geduld, klaren Zusagen und einer ruhigen Präsenz, die Verlässlichkeit verkörpert, ohne anstrengend zu sein.

Diese Beziehung trägt die methodischen Bausteine, die später dazukommen: visuelle Tagespläne, Pausensignale, Wahlmöglichkeiten in überfordernden Momenten, vereinbarte Rückzugsorte. Methoden ohne Beziehung sind wirkungslos, Beziehung ohne Methoden bleibt unverbindlich. Wir achten auf beides.

Kapitel 03

Im Hamburger Schulsystem zuhause

Wir kennen die Hamburger Schullandschaft im Detail: das Zwei-Säulen-Modell aus Stadtteilschule und Gymnasium, die Strukturen der Grundschulen, die Rolle der Beratungslehrkräfte, die Funktion der ReBBZ und die Wege durch die zuständigen Jugendämter und Fachdienste der Eingliederungshilfe. Diese Systemkenntnis spart Familien Wochen an Suchaufwand.

Wir wissen, wann ein § 35a-Antrag der richtige Weg ist und wann § 112 SGB IX greift. Wir kennen die typischen Stolperstellen in Hilfeplangesprächen und können Eltern darauf vorbereiten, ohne sie zu instrumentalisieren. Unser Ziel ist immer ein tragfähiger Hilfeplan, der das Kind in den Mittelpunkt stellt – nicht den Verwaltungsakt.

Kapitel 04

Qualifikation und Auswahl unserer Begleiter:innen

Wir setzen ausschließlich Begleiter:innen ein, die wir persönlich kennen, eingearbeitet und für den jeweiligen Fall ausgewählt haben. Unser Team besteht aus pädagogischen, therapeutischen und sorgfältig vorbereiteten studentischen Fachkräften. Alle erweiterten Führungszeugnisse liegen vor, Schweigepflicht und Datenschutz sind Standard.

Vor dem Einsatz prüfen wir, ob Profil, Temperament und Erfahrung zum Kind passen. Während des Einsatzes begleiten wir unsere Mitarbeiter:innen mit regelmäßiger Fachberatung, Fallbesprechungen und Fortbildungen – damit sie auch in herausfordernden Situationen handlungsfähig bleiben.

Kapitel 05

Was Sie als Familie von uns erwarten dürfen

Erreichbarkeit ist für uns kein Bonus, sondern Grundleistung. Sie haben eine feste Ansprechperson, die Sie nicht erst dreimal anrufen müssen. Wir antworten kurzfristig, halten Zusagen ein und sagen offen, was wir nicht leisten können. Transparenz ist Teil unserer Qualität – auch wenn das manchmal heißt, ein Mandat nicht zu übernehmen, weil ein anderer Träger besser passt.

Sie dürfen erwarten, dass wir Ihr Kind so beschreiben, wie wir es erleben – nicht so, wie es in eine Diagnose passt. Sie dürfen erwarten, dass wir Konflikte mit der Schule nicht über Sie austragen, sondern direkt mit den Beteiligten klären. Und Sie dürfen erwarten, dass wir uns mit Ihnen freuen, wenn ein Schritt gelingt.

Zielgruppe

Für wen geeignet

  • Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)
  • Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 112 SGB IX)
  • Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS oder Lernschwierigkeiten
  • Familien, die eine verlässliche und qualifizierte Begleitung im Schulalltag suchen
Warum LAF InkluVision

Vier Versprechen

01
Qualifiziertes Team

Sorgfältig ausgewählte Begleiter:innen mit pädagogischem, therapeutischem oder studentischem Hintergrund.

02
Verlässliche Vertretung

Krankheits- und Urlaubs­vertretung ist mitgedacht – Kontinuität für Ihr Kind.

03
Antrag & Hilfeplan

Wir begleiten Sie durch den Antrag, das Hilfe­plan­gespräch und die Kommunikation mit dem Kostenträger.

04
Transparent dokumentiert

Regelmäßige Fachberatung, Reflexion und nachvollziehbare Dokumentation.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Erstkontakt

Sie schreiben uns – wir melden uns innerhalb weniger Werktage und klären gemeinsam Bedarf, Schule, zuständiges Jugendamt und Zeitrahmen.

02

Vorstellungsgespräch

Wir lernen Kind, Sorgeberechtigte und Schule kennen und stellen mögliche Schulbegleiter:innen vor – passgenau zum Bedarf.

03

Antrag & Bewilligung

Wir unterstützen Sie bei Antrag, Hilfeplangespräch und Kommunikation mit Jugendamt, Eingliederungshilfe oder ReBBZ.

04

Begleitung & Reflexion

Regelmäßige Fachberatung, Reflexionsgespräche und enge Abstimmung mit Schule und Eltern – immer am Wohl des Kindes orientiert.

Finanzierung

Für Familien kostenfrei

Die Schulbegleitung wird in der Regel durch das zuständige Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) finanziert. Für Familien ist die Begleitung kostenfrei. Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

  • Kostenträger: Jugendamt oder Eingliederungs­hilfe
  • Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX
  • Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil der Familie
  • Wir unterstützen bei Antrag und Hilfeplan
Schulbegleitung & Inklusionsassistenz bedeutet für uns: Beziehung vor Methode, Klarheit vor Tempo – und ein Schulalltag, an dem Ihr Kind teilhaben kann."
LAF InkluVision UG – Mitten-drin
Verfügbarkeit

In ganz Hamburg verfügbar

Wir arbeiten in allen sieben Hamburger Bezirken und kennen die Wege durch Jugendamt, Eingliederungs­hilfe und ReBBZ vor Ort. Wählen Sie Ihren Stadtteil und erfahren Sie mehr.

FAQ

Häufige Fragen

01

Was kostet Schulbegleitung?

Für die Familie nichts. Die Kostenträger sind Jugendamt oder Eingliederungshilfe – wir rechnen direkt mit ihnen ab.

02

Wie schnell kann eine Begleitung starten?

Sobald die Bewilligung des Kostenträgers vorliegt, finden wir in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen eine geeignete Begleitperson.

03

Bleibt die Begleitperson dauerhaft?

Wir achten auf personelle Kontinuität. Sollte ein Wechsel notwendig sein, gestalten wir den Übergang behutsam und transparent.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb weniger Werktage.