Leistung

Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung – § 112 SGB IX

Teilhabe sichern: pflegerische Nähe, Kommunikationshilfe, Mobilitätsunterstützung.

1:1
Individuelle Begleitung
Hamburg
Stadtweit verfügbar
0 €
Eigenkosten
§ 35a / § 112
Rechtsgrundlage

Schulbegleitung nach § 112 SGB IX sichert das Recht auf Teilhabe an Bildung. Je nach Bedarf umfasst sie pflegerische Nähe, Kommunikationshilfe, Mobilitätsunterstützung oder didaktische Brücken im Unterricht.

Kapitel 01

Teilhabe heißt: dabei sein dürfen

Für Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ist Schule oft nicht nur Lernort, sondern auch zentrales Feld sozialer Teilhabe. Schulbegleitung nach § 112 SGB IX ermöglicht diese Teilhabe – nicht als Sonderprogramm, sondern als Recht. Unser Anspruch: Das Kind ist Schüler:in, nicht Begleitfall.

Wir achten in der täglichen Arbeit darauf, dass unsere Anwesenheit Teilhabe ermöglicht und nicht ersetzt. Wo das Kind selbst handeln kann, treten wir zurück. Wo es Unterstützung braucht, leisten wir sie würdevoll, geduldig und so unauffällig wie möglich.

Kapitel 02

Pflegerische Nähe, ohne Pflegekraft zu sein

Im Rahmen der Schulbegleitung leisten unsere Mitarbeiter:innen begleitende pflegerische Hilfen: Toilettengang, Hilfe beim Essen, beim An- und Auskleiden, bei der Lagerung. Diese Tätigkeiten gehören für viele unserer Schützlinge zum Schulalltag dazu und werden mit Respekt vor Privatsphäre und Würde gestaltet.

Medizinische Behandlungspflege – etwa Sondennahrung, Injektionen oder Absaugen – leisten wir grundsätzlich nicht. Wenn solche Maßnahmen erforderlich sind, koordinieren wir mit ambulanten Pflegediensten und schulpflegerischen Diensten in Hamburg.

Kapitel 03

Kommunikation als Brücke

Für Kinder mit eingeschränkter Lautsprache arbeiten wir mit Unterstützter Kommunikation: Symbolkarten, Talker, Gebärden, individuelle Kommunikationssysteme. Wir orientieren uns am bereits eingeführten System und bauen es im Schulalltag konsequent weiter aus – in enger Abstimmung mit Logopädie und Familie.

Kommunikation ist hier keine Zusatzleistung, sondern die Grundlage jeder Teilhabe. Ohne Stimme – im wörtlichen oder übertragenen Sinn – gibt es keine Teilhabe.

Kapitel 04

Mobilität und Sicherheit im Schulalltag

Vom Schulweg bis zur Pause: Mobilität ist für viele unserer Schützlinge ein zentrales Thema. Wir unterstützen beim Wechsel zwischen Räumen, im Treppenhaus, in der Sporthalle und in der Pause. Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Stehständer werden sicher und mit dem Kind gemeinsam bedient.

Sicherheit verstehen wir dabei nicht als Einschränkung, sondern als Voraussetzung für Bewegungsspielraum. Je sicherer der Rahmen, desto mehr darf das Kind ausprobieren.

Kapitel 05

Didaktische Brücken im Unterricht

Inhalte verständlich aufzubereiten, ohne den Lernanspruch zu senken, ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Schulbegleitung bei geistiger Behinderung. Wir nutzen Visualisierungen, vereinfachte Sprache, taktile Materialien und gestützte Schreibhilfen. Was möglich ist, hängt vom Kind ab – nicht von einer Schablone.

Wir verstehen uns dabei als Brücke, nicht als Ersatzlehrkraft. Die didaktische Verantwortung bleibt bei der Schule – wir machen sie für unser Kind zugänglich.

Zielgruppe

Für wen geeignet

  • Kinder mit körperlichen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
  • Schüler:innen mit geistiger Behinderung oder komplexem Förderbedarf
  • Familien, die einen würdevollen, professionellen Schulalltag wünschen
Warum LAF InkluVision

Vier Versprechen

01
Qualifiziertes Team

Sorgfältig ausgewählte Begleiter:innen mit pädagogischem, therapeutischem oder studentischem Hintergrund.

02
Verlässliche Vertretung

Krankheits- und Urlaubs­vertretung ist mitgedacht – Kontinuität für Ihr Kind.

03
Antrag & Hilfeplan

Wir begleiten Sie durch den Antrag, das Hilfe­plan­gespräch und die Kommunikation mit dem Kostenträger.

04
Transparent dokumentiert

Regelmäßige Fachberatung, Reflexion und nachvollziehbare Dokumentation.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Bedarfsklärung

Was braucht das Kind konkret – im Unterricht, in der Pause, beim Essen, beim Toilettengang?

02

Qualifikations-Match

Wir setzen Begleiter:innen mit passender Vorerfahrung ein.

03

Begleitung

Würdevoll, geduldig, kommunikativ – und im Hintergrund, wenn möglich.

04

Kooperation

Mit Schule, Therapie, Pflegediensten und Familien.

Finanzierung

Für Familien kostenfrei

§ 112 SGB IX über die Eingliederungshilfe (in Hamburg: zuständiger Fachbereich beim Bezirksamt).

  • Kostenträger: Jugendamt oder Eingliederungs­hilfe
  • Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX
  • Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil der Familie
  • Wir unterstützen bei Antrag und Hilfeplan
Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung – § 112 SGB IX bedeutet für uns: Beziehung vor Methode, Klarheit vor Tempo – und ein Schulalltag, an dem Ihr Kind teilhaben kann."
LAF InkluVision UG – Mitten-drin
Verfügbarkeit

In ganz Hamburg verfügbar

Wir arbeiten in allen sieben Hamburger Bezirken und kennen die Wege durch Jugendamt, Eingliederungs­hilfe und ReBBZ vor Ort. Wählen Sie Ihren Stadtteil und erfahren Sie mehr.

FAQ

Häufige Fragen

01

Übernehmen Sie pflegerische Tätigkeiten?

Begleitende pflegerische Hilfen wie Toilettengang oder Essenanreichen ja – medizinische Behandlungspflege nein.

02

Begleiten Sie auch auf Klassenfahrten?

Bei entsprechender Bewilligung – ja.

03

Wie hoch ist der Personalschlüssel?

In aller Regel 1:1, in begründeten Einzelfällen auch im Pool.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb weniger Werktage.