Kooperation mit Schule & Jugendamt
Verlässliche Partnerin für Schulen, ReBBZ, Jugendamt und Eingliederungshilfe.
Gute Schulbegleitung gelingt im Schulterschluss. Wir verstehen uns als verlässliche Partnerin für Schulen, ReBBZ, Jugendamt und Eingliederungshilfe – mit klaren Kommunikationsstrukturen und kurzen Wegen.
Verlässliche Partnerin im System
Gute Schulbegleitung gelingt nur, wenn die beteiligten Institutionen miteinander statt nebeneinander arbeiten. Wir verstehen uns als verlässliche Partnerin von Schulen, ReBBZ, Jugendamt und Eingliederungshilfe. Verlässlichkeit heißt für uns: erreichbar sein, Zusagen einhalten, Informationen zeitnah teilen und Konflikte direkt klären.
Diese Verlässlichkeit ist nicht selbstverständlich. Wir wissen, wie aufwendig es ist, wenn Träger nicht erreichbar sind, wenn Berichte fehlen oder wenn personelle Wechsel ungeordnet ablaufen. Wir investieren bewusst in Strukturen, die das verhindern.
Schulen entlasten, nicht belasten
Lehrkräfte arbeiten unter Druck. Wir verstehen unsere Aufgabe nicht darin, zusätzliche Anforderungen an Schulen heranzutragen, sondern darin, sie zu entlasten. Eine gute Schulbegleitung reduziert Konflikte im Klassenraum, sichert Lernumgebungen für die ganze Klasse und gibt der Lehrkraft eine kurze, verlässliche Rückmeldung.
Wir suchen den Kontakt zu Klassenleitungen und Schulleitungen aktiv, halten kurze Wege und liefern Berichte, die im Alltag lesbar sind – kein bürokratischer Ballast.
Kooperation mit ReBBZ
Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren in Hamburg sind zentrale Knotenpunkte für sonderpädagogische Förderung. Wir koordinieren uns mit den zuständigen ReBBZ, damit Förderpläne, Diagnostik und Schulbegleitung aufeinander abgestimmt sind. Wo möglich, nehmen wir an Förderausschüssen teil und tragen unsere Beobachtungen aus dem Schulalltag bei.
Diese Zusammenarbeit folgt klaren Datenschutzregeln. Inhalte werden nur mit Wissen und Einverständnis der Eltern weitergegeben.
Zusammenarbeit mit Jugendamt und Eingliederungshilfe
Im Verhältnis zu Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) und zur Eingliederungshilfe arbeiten wir auf Basis der in Hamburg geltenden Rahmenvereinbarungen. Wir sind anschlussfähig an ICF-Bedarfsfeststellung, beteiligen uns an Hilfeplangesprächen und dokumentieren so, dass Verläufe für die fallführenden Stellen nachvollziehbar bleiben.
Wir verstehen Jugendämter und Eingliederungshilfen nicht als Gegenüber, sondern als Mitverantwortliche für gute Hilfe. Unsere Kommunikation ist entsprechend sachlich, faktenbasiert und lösungsorientiert.
Qualitätssicherung als Daueraufgabe
Qualität ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Wir arbeiten mit regelmäßigen internen Fallbesprechungen, kollegialer Beratung, jährlichen Fortbildungen und einem strukturierten Beschwerdemanagement. Rückmeldungen von Schulen, Jugendämtern und Familien fließen in unsere Personal- und Trägerentwicklung ein.
Diese Strukturen sind kein Selbstzweck. Sie sichern, dass Kinder in unseren Mandaten verlässlich, fachlich fundiert und menschlich tragfähig begleitet werden – und das ist der einzige Maßstab, der zählt.
Für wen geeignet
- Hamburger Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Sonderschulen
- Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBBZ)
- Allgemeine Soziale Dienste (ASD) und Eingliederungshilfe
Vier Versprechen
Sorgfältig ausgewählte Begleiter:innen mit pädagogischem, therapeutischem oder studentischem Hintergrund.
Krankheits- und Urlaubsvertretung ist mitgedacht – Kontinuität für Ihr Kind.
Wir begleiten Sie durch den Antrag, das Hilfeplangespräch und die Kommunikation mit dem Kostenträger.
Regelmäßige Fachberatung, Reflexion und nachvollziehbare Dokumentation.
So arbeiten wir mit Ihnen
Erstkontakt
Kurze Klärung, ob wir Kapazität und das passende Profil haben.
Fallübernahme
Wir prüfen Bedarf, sichten Bescheide, schlagen Begleiter:innen vor.
Regelaustausch
Feste Ansprechpersonen, dokumentierte Übergaben, Hilfeplan-Beteiligung.
Qualitätssicherung
Interne Fallbesprechungen, Fortbildungen, Beschwerdemanagement.
Für Familien kostenfrei
Abrechnung direkt mit dem Kostenträger nach den in Hamburg üblichen Rahmenvereinbarungen.
- Kostenträger: Jugendamt oder Eingliederungshilfe
- Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX
- Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil der Familie
- Wir unterstützen bei Antrag und Hilfeplan
In ganz Hamburg verfügbar
Wir arbeiten in allen sieben Hamburger Bezirken und kennen die Wege durch Jugendamt, Eingliederungshilfe und ReBBZ vor Ort. Wählen Sie Ihren Stadtteil und erfahren Sie mehr.
Häufige Fragen
Sind Sie als Träger anerkannt?
Ja, wir arbeiten auf Basis der einschlägigen Hamburger Rahmenvereinbarungen.
Wie schnell können Sie übernehmen?
In der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Bewilligung.
Gibt es eine zentrale Ansprechperson?
Ja – pro Fall benennen wir eine feste Fachkoordination.
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