Leistung

Kooperation mit Schule & Jugendamt

Verlässliche Partnerin für Schulen, ReBBZ, Jugendamt und Eingliederungshilfe.

1:1
Individuelle Begleitung
Hamburg
Stadtweit verfügbar
0 €
Eigenkosten
§ 35a / § 112
Rechtsgrundlage

Gute Schulbegleitung gelingt im Schulterschluss. Wir verstehen uns als verlässliche Partnerin für Schulen, ReBBZ, Jugendamt und Eingliederungshilfe – mit klaren Kommunikationsstrukturen und kurzen Wegen.

Kapitel 01

Verlässliche Partnerin im System

Gute Schulbegleitung gelingt nur, wenn die beteiligten Institutionen miteinander statt nebeneinander arbeiten. Wir verstehen uns als verlässliche Partnerin von Schulen, ReBBZ, Jugendamt und Eingliederungshilfe. Verlässlichkeit heißt für uns: erreichbar sein, Zusagen einhalten, Informationen zeitnah teilen und Konflikte direkt klären.

Diese Verlässlichkeit ist nicht selbstverständlich. Wir wissen, wie aufwendig es ist, wenn Träger nicht erreichbar sind, wenn Berichte fehlen oder wenn personelle Wechsel ungeordnet ablaufen. Wir investieren bewusst in Strukturen, die das verhindern.

Kapitel 02

Schulen entlasten, nicht belasten

Lehrkräfte arbeiten unter Druck. Wir verstehen unsere Aufgabe nicht darin, zusätzliche Anforderungen an Schulen heranzutragen, sondern darin, sie zu entlasten. Eine gute Schulbegleitung reduziert Konflikte im Klassenraum, sichert Lernumgebungen für die ganze Klasse und gibt der Lehrkraft eine kurze, verlässliche Rückmeldung.

Wir suchen den Kontakt zu Klassenleitungen und Schulleitungen aktiv, halten kurze Wege und liefern Berichte, die im Alltag lesbar sind – kein bürokratischer Ballast.

Kapitel 03

Kooperation mit ReBBZ

Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren in Hamburg sind zentrale Knotenpunkte für sonderpädagogische Förderung. Wir koordinieren uns mit den zuständigen ReBBZ, damit Förderpläne, Diagnostik und Schulbegleitung aufeinander abgestimmt sind. Wo möglich, nehmen wir an Förderausschüssen teil und tragen unsere Beobachtungen aus dem Schulalltag bei.

Diese Zusammenarbeit folgt klaren Datenschutzregeln. Inhalte werden nur mit Wissen und Einverständnis der Eltern weitergegeben.

Kapitel 04

Zusammenarbeit mit Jugendamt und Eingliederungshilfe

Im Verhältnis zu Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) und zur Eingliederungshilfe arbeiten wir auf Basis der in Hamburg geltenden Rahmenvereinbarungen. Wir sind anschlussfähig an ICF-Bedarfsfeststellung, beteiligen uns an Hilfeplangesprächen und dokumentieren so, dass Verläufe für die fallführenden Stellen nachvollziehbar bleiben.

Wir verstehen Jugendämter und Eingliederungshilfen nicht als Gegenüber, sondern als Mitverantwortliche für gute Hilfe. Unsere Kommunikation ist entsprechend sachlich, faktenbasiert und lösungsorientiert.

Kapitel 05

Qualitätssicherung als Daueraufgabe

Qualität ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Wir arbeiten mit regelmäßigen internen Fallbesprechungen, kollegialer Beratung, jährlichen Fortbildungen und einem strukturierten Beschwerdemanagement. Rückmeldungen von Schulen, Jugendämtern und Familien fließen in unsere Personal- und Trägerentwicklung ein.

Diese Strukturen sind kein Selbstzweck. Sie sichern, dass Kinder in unseren Mandaten verlässlich, fachlich fundiert und menschlich tragfähig begleitet werden – und das ist der einzige Maßstab, der zählt.

Zielgruppe

Für wen geeignet

  • Hamburger Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Sonderschulen
  • Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBBZ)
  • Allgemeine Soziale Dienste (ASD) und Eingliederungshilfe
Warum LAF InkluVision

Vier Versprechen

01
Qualifiziertes Team

Sorgfältig ausgewählte Begleiter:innen mit pädagogischem, therapeutischem oder studentischem Hintergrund.

02
Verlässliche Vertretung

Krankheits- und Urlaubs­vertretung ist mitgedacht – Kontinuität für Ihr Kind.

03
Antrag & Hilfeplan

Wir begleiten Sie durch den Antrag, das Hilfe­plan­gespräch und die Kommunikation mit dem Kostenträger.

04
Transparent dokumentiert

Regelmäßige Fachberatung, Reflexion und nachvollziehbare Dokumentation.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Erstkontakt

Kurze Klärung, ob wir Kapazität und das passende Profil haben.

02

Fallübernahme

Wir prüfen Bedarf, sichten Bescheide, schlagen Begleiter:innen vor.

03

Regelaustausch

Feste Ansprechpersonen, dokumentierte Übergaben, Hilfeplan-Beteiligung.

04

Qualitätssicherung

Interne Fallbesprechungen, Fortbildungen, Beschwerdemanagement.

Finanzierung

Für Familien kostenfrei

Abrechnung direkt mit dem Kostenträger nach den in Hamburg üblichen Rahmenvereinbarungen.

  • Kostenträger: Jugendamt oder Eingliederungs­hilfe
  • Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX
  • Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil der Familie
  • Wir unterstützen bei Antrag und Hilfeplan
Kooperation mit Schule & Jugendamt bedeutet für uns: Beziehung vor Methode, Klarheit vor Tempo – und ein Schulalltag, an dem Ihr Kind teilhaben kann."
LAF InkluVision UG – Mitten-drin
Verfügbarkeit

In ganz Hamburg verfügbar

Wir arbeiten in allen sieben Hamburger Bezirken und kennen die Wege durch Jugendamt, Eingliederungs­hilfe und ReBBZ vor Ort. Wählen Sie Ihren Stadtteil und erfahren Sie mehr.

FAQ

Häufige Fragen

01

Sind Sie als Träger anerkannt?

Ja, wir arbeiten auf Basis der einschlägigen Hamburger Rahmenvereinbarungen.

02

Wie schnell können Sie übernehmen?

In der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Bewilligung.

03

Gibt es eine zentrale Ansprechperson?

Ja – pro Fall benennen wir eine feste Fachkoordination.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb weniger Werktage.