Recht

§ 112 SGB IX

Eingliederungshilfe bei körperlicher/geistiger Behinderung.

Definition

§ 112 SGB IX regelt die Hilfen zur Schulbildung im Rahmen der Eingliederungs­hilfe – zuständig für Kinder mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen.

Träger in Hamburg ist die Fachstelle Eingliederungshilfe. Der Antrag wird in der Regel über das Bezirksamt eingereicht.

§ 112 deckt nicht nur Schulbegleitung, sondern auch pädagogische, pflegerische und kommunikative Hilfen ab.

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Wir erklären, ordnen ein und begleiten Familien durch Antrag und Hilfeplan – kostenfrei.

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