Recht
Teilhabe
Leitbegriff des Bundesteilhabegesetzes.
Definition
Teilhabe meint die gleichberechtigte Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken – nicht nur dabei zu sein.
Teilhabe ist der Maßstab, an dem Eingliederungshilfe ausgerichtet wird.
Im Schulalltag heißt Teilhabe: am Unterricht mitwirken, in der Pause dazugehören, am Ausflug teilnehmen.
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