Recht

Teilhabe

Leitbegriff des Bundesteilhabegesetzes.

Definition

Teilhabe meint die gleichberechtigte Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken – nicht nur dabei zu sein.

Teilhabe ist der Maßstab, an dem Eingliederungs­hilfe ausgerichtet wird.

Im Schulalltag heißt Teilhabe: am Unterricht mitwirken, in der Pause dazugehören, am Ausflug teilnehmen.

Fragen zu „Teilhabe"?

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