Leistung

Schulbegleitung bei (drohender) seelischer Behinderung – § 35a SGB VIII

Verlässliche Begleitung für Kinder mit Angst-, Depressions- oder Belastungssymptomen.

1:1
Individuelle Begleitung
Hamburg
Stadtweit verfügbar
0 €
Eigenkosten
§ 35a / § 112
Rechtsgrundlage

Wenn psychische Belastungen den Schulbesuch erschweren, kann Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ein entscheidender Stabilisator sein. Wir arbeiten traumasensibel, ressourcenorientiert und in enger Abstimmung mit Jugendamt, Therapie und Schule.

Kapitel 01

Psychische Belastung und Schule – ein sensibles Verhältnis

Wenn ein Kind oder eine Jugendliche unter Ängsten, Depressionen oder Belastungsfolgen leidet, wird die Schule oft zum Brennpunkt. Hier zeigen sich Symptome am deutlichsten, hier eskalieren sie am schnellsten – und hier liegt zugleich ein zentraler Stabilisator. Schule strukturiert den Tag, ermöglicht soziale Kontakte und gibt Erfahrungen von Selbstwirksamkeit.

Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII setzt genau an dieser Stelle an. Sie ist keine Therapie, kann diese aber wirksam ergänzen, indem sie den schulischen Rahmen so gestaltet, dass er für ein belastetes Kind tragbar bleibt.

Kapitel 02

Traumasensibel arbeiten

Viele unserer Schützlinge haben Belastungserfahrungen hinter sich, die nicht nur in einer formellen Diagnose stehen. Wir arbeiten deshalb traumasensibel: vorhersehbar, ohne Überraschungen, mit klarer Kommunikation über das, was als Nächstes passiert. Berührung, Lautstärke und Nähe werden auf das angepasst, was das Kind aktuell verträgt.

Triggersituationen werden – wenn sie bekannt sind – mit Familie und Schule abgesprochen und mit konkreten Handlungswegen hinterlegt. So entsteht kein Krisenmanagement, sondern Vorbeugung.

Kapitel 03

Schulrückkehr nach längeren Fehlzeiten

Schulabsentismus ist selten Faulheit – meist ist er ein Symptom. Eine Rückkehr in die Schule nach Wochen oder Monaten Fehlzeit braucht einen Plan. Wir arbeiten dafür eng mit Eltern, Schule, ggf. der Klinik oder ambulanten Therapie zusammen und entwickeln einen stufenweisen Wiedereinstieg.

Oft beginnt dieser Wiedereinstieg nicht im Unterricht, sondern in einem Nebenraum, mit verkürzten Stunden, mit dem Aussparen bestimmter Fächer. Schritt für Schritt erweitern wir den Radius – immer im Tempo des Kindes, nicht des Lehrplans.

Kapitel 04

Krisenpläne, die im Alltag funktionieren

Wir entwickeln mit Familie und Schule individuelle Krisenpläne: Was passiert, wenn das Kind morgens nicht aufstehen kann? Was, wenn es in der zweiten Stunde überfordert ist? Welche Person darf in welcher Situation kontaktiert werden? Diese Pläne sind schriftlich, kurz und allen Beteiligten bekannt.

Wichtig: Ein Krisenplan ist kein Eskalationsweg, sondern eine Deeskalationshilfe. Er gibt Sicherheit, indem er das Ungeplante planbar macht.

Kapitel 05

Im Netz mit Therapie und Jugendhilfe

Bei seelischen Belastungen ist die Vernetzung mit Therapie und ggf. weiteren Hilfen entscheidend. Wir arbeiten regelmäßig mit ambulanten Praxen, Tageskliniken und stationären Einrichtungen zusammen, beteiligen uns an Hilfeplangesprächen und sorgen für anschlussfähige Übergänge bei Klinikaufenthalten.

Unsere Rolle ist dabei klar: Wir leisten Schulbegleitung, keine Therapie. Genau diese Klarheit macht uns für Therapeut:innen zu einer hilfreichen Partnerin.

Zielgruppe

Für wen geeignet

  • Kinder mit Angst-, Depressions- oder Belastungssymptomatik
  • Schüler:innen nach Klinikaufenthalten oder Schulabsentismus
  • Familien mit hohem Bedarf an Verlässlichkeit
Warum LAF InkluVision

Vier Versprechen

01
Qualifiziertes Team

Sorgfältig ausgewählte Begleiter:innen mit pädagogischem, therapeutischem oder studentischem Hintergrund.

02
Verlässliche Vertretung

Krankheits- und Urlaubs­vertretung ist mitgedacht – Kontinuität für Ihr Kind.

03
Antrag & Hilfeplan

Wir begleiten Sie durch den Antrag, das Hilfe­plan­gespräch und die Kommunikation mit dem Kostenträger.

04
Transparent dokumentiert

Regelmäßige Fachberatung, Reflexion und nachvollziehbare Dokumentation.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Sichere Beziehung

Zuerst Vertrauen, dann Anforderung.

02

Schulrückkehr

Stufenweiser Wiedereinstieg nach längeren Fehlzeiten.

03

Krisenpläne

Klare Absprachen mit Schule und Eltern für belastete Tage.

04

Vernetzung

Mit Kinder- und Jugendpsychiatrie, ambulanter Therapie, ReBBZ.

Finanzierung

Für Familien kostenfrei

§ 35a SGB VIII – Antragstellung beim zuständigen Jugendamt.

  • Kostenträger: Jugendamt oder Eingliederungs­hilfe
  • Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX
  • Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil der Familie
  • Wir unterstützen bei Antrag und Hilfeplan
Schulbegleitung bei (drohender) seelischer Behinderung – § 35a SGB VIII bedeutet für uns: Beziehung vor Methode, Klarheit vor Tempo – und ein Schulalltag, an dem Ihr Kind teilhaben kann."
LAF InkluVision UG – Mitten-drin
Verfügbarkeit

In ganz Hamburg verfügbar

Wir arbeiten in allen sieben Hamburger Bezirken und kennen die Wege durch Jugendamt, Eingliederungs­hilfe und ReBBZ vor Ort. Wählen Sie Ihren Stadtteil und erfahren Sie mehr.

FAQ

Häufige Fragen

01

Können Sie auch nach einem Klinikaufenthalt begleiten?

Ja – idealerweise mit Übergabe durch die Klinik.

02

Wie gehen Sie mit Schulabsentismus um?

Behutsam, stufenweise und im Schulterschluss mit Eltern, Schule und Therapie.

03

Gilt § 35a auch ohne klinische Diagnose?

Ein fachärztliches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten ist in der Regel Voraussetzung.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb weniger Werktage.