Antrag
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Erste Anlaufstelle im Jugendamt.
Definition
Der ASD ist die bezirkliche Anlaufstelle des Jugendamts. Hier wird der Hilfebedarf erstmals geprüft und an die Fachstelle für Eingliederungshilfe weitergeleitet.
Der ASD arbeitet sozialräumlich – die zuständige Person richtet sich nach dem Wohnort der Familie.
Ein erstes Gespräch beim ASD ist freiwillig und vertraulich.
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