Antrag

Jugendamt

Leistungsträger nach SGB VIII.

Definition

Das Jugendamt ist in Hamburg im jeweiligen Bezirksamt verortet und bewilligt Hilfen nach SGB VIII – darunter Schulbegleitung nach § 35a.

Zuständig ist das Jugendamt des Wohnbezirks. Der erste Kontakt erfolgt meist über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).

Wir helfen Familien, die richtige Stelle, das richtige Formular und die richtigen Worte zu finden.

Fragen zu „Jugendamt"?

Wir erklären, ordnen ein und begleiten Familien durch Antrag und Hilfeplan – kostenfrei.

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