Schule
Nachteilsausgleich
Schulrechtliche Anpassung von Prüfungsbedingungen.
Definition
Nachteilsausgleich gleicht beeinträchtigungsbedingte Nachteile aus – z. B. Zeitverlängerung, separater Raum, technische Hilfsmittel. Die Note bleibt unverändert.
Antrag erfolgt über die Schulleitung, häufig in Abstimmung mit ReBBZ und Schulbegleitung.
Nachteilsausgleich ist kein Bonus, sondern Herstellung von Chancengleichheit.
Fragen zu „Nachteilsausgleich"?
Wir erklären, ordnen ein und begleiten Familien durch Antrag und Hilfeplan – kostenfrei.
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