Schule

Nachteilsausgleich

Schulrechtliche Anpassung von Prüfungs­bedingungen.

Definition

Nachteilsausgleich gleicht beeinträchtigungs­bedingte Nachteile aus – z. B. Zeitverlängerung, separater Raum, technische Hilfsmittel. Die Note bleibt unverändert.

Antrag erfolgt über die Schulleitung, häufig in Abstimmung mit ReBBZ und Schulbegleitung.

Nachteilsausgleich ist kein Bonus, sondern Herstellung von Chancen­gleichheit.

Fragen zu „Nachteilsausgleich"?

Wir erklären, ordnen ein und begleiten Familien durch Antrag und Hilfeplan – kostenfrei.

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